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Alleinerziehend – diese finanzielle Unterstützung steht dir zu

Text: Rebekka Rein
Wer alleinerziehend ist, hat es nicht leicht. Zum Glück gibt es einige Angebote vom Staat, die Alleinerziehende zumindest finanziell unterstützen.

Auch wenn es Frauen gibt, die sich bewusst dafür entscheiden, ohne einen Partner ein Baby zu bekommen – die meisten Mütter sind unfreiwillig alleinerziehend. Manchmal läuft es eben nicht nach Plan und man muss das Kind alleine großziehen. Eine ungewollte Schwangerschaft, die Trennung vom Partner oder sogar sein Tod können Gründe sein, warum Mütter alleinerziehend sind. Je nachdem, ob sich der andere Elternteil noch um das Kind kümmert, muss der Alleinerziehende versuchen, die Rolle beider Elternteile einzunehmen. Noch dazu ist es eine große finanzielle Herausforderung, alleinerziehend zu sein. Wir erklären hier, welche Unterstützung Alleinerziehenden zusteht.

Unterstützung für Alleinerziehende

Wenn man alleinerziehend ist, muss man nicht nur den Alltag mit Baby alleine meistern. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss man viele Anträge ausfüllen und sich erstmal mit vielen Begriffen zurecht finden: Sorgerecht, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Betreuungsunterhalt. Das solltest du dazu wissen:

Sorgerecht nach Trennung

Wenn Paare nicht verheiratet sind, bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Es sei denn, ihr habt bei der Geburt des Kindes eine Sorgeerklärung abgegeben. Nach einer Trennung können die Eltern beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen, wenn sie sich einig sind, dass sie das Sorgerecht teilen wollen. Der Vater kann den Antrag auch alleine stellen, wenn die Mutter nicht zustimmt. Wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl widerspricht, überträgt das Gericht normalerweise die gemeinsame Sorge. Alltägliche Entscheidungen, darf das Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt. Bei weitreichenden Entscheidungen wie Wahl der Schule, Staatsbürgerschaft oder Religionszugehörigkeit und medizinischen Eingriffe müssen die Eltern sich absprechen und einigen. Gelingt dies nicht, entscheidet das Gericht für sie. Sobald das Kind 14 Jahre alt ist, hat es selbst auch ein Mitspracherecht, wenn es um die Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil geht.

Bild: Getty

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf Unterhalt. Doch die Frage, wer wie viel zahlen musst, stellt sich meist erst, wenn die Eltern sich trennen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss Unterhalt bezahlen – unabhängig vom Einkommen des Alleinerziehenden. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist abhängig vom Einkommen des Unterhaltsschuldners sowie des Alters des Kindes. Kinder haben auch über den 18. Geburtstag hinaus, Anspruch auf Unterhalt. So lange, bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Ist das Kind volljährig, kann es den Unterhalt selbst einfordern, wenn ein Elternteil nicht zahlt.

Wann kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?

Wenn der Expartner seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unregelmäßig nachkommt, kann der alleinerziehende Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies ist eine Vorausleistung, das heißt, der zahlungspflichtige Elternteil ist von seiner Zahlungspflicht nicht befreit und muss den Vorschuss zurückzahlen. Unterhaltsvorschuss wird bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle des zuständigen Jugendamts am Wohnort des Kindes beantragt. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr hat das Kind ohne zeitliche Einschränkung Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Zwischen zwölf und 18 Jahren können Kinder ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Allerdings nur, wenn sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Bild: Getty

Betreuungsunterhalt – Unterstützung (nicht nur) für Alleinerziehende

Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes hat der Elternteil, der das gemeinsame Kind betreut, Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Voraussetzung ist, dass wegen Betreuung eines Kindes beine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und dass eine Bedürftigkeit vorliegt (§1615 1 BGB). Dies gilt nicht nur für Alleinerziehende, sondern auch wenn die Eltern noch ein Paar sind und zusammenleben – egal ob verheiratet oder nicht.

Wem steht Kindergeld und Elterngeld zu, wenn man alleinerziehend ist?

Das Kindergeld bekommt in der Regel derjenige, bei dem das Kind lebt. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf dafür die Hälfte des Kindergeldes von seinen Unterhaltszahlungen abziehen. Beim Elterngeld gelten die selben Regeln, egal ob man alleinerziehend ist, oder mit dem Partner zusammenlebt. Der Anspruch besteht 14 Monate lang, wobei die Elternzeit so aufgeteilt werden muss, dass ein Elternteil mindestens zwei Monate in Elternzeit geht, der andere maximal zwölf Monate. Anders verhält es sich nur, wenn einer das alleinige Sorgerecht hat, und der andere Elternteil sich gar nicht um die Betreuung des Kindes kümmert. Dann kann der Alleinerziehende auch die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen und 14 Monate lang Elterngeld beziehen.

 

Foto: Getty Images

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