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Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Text: Rebekka Rein
Eltern können ein Lied von singen: Kinder sind teuer. Doch die meisten Kosten, die Kinder verursachen, sind leider nicht von der Steuer absetzbar. Aber einen Teil, können Eltern sich doch wieder holen.

Es ist traurig aber wahr: der Großteil der Kosten, die unsere Kinder verursachen, ist nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme aber bilden die Kosten für die Kinderbetreuung. Sie können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro zu zwei Dritteln von der Steuer abgesetzt werden.

Das zählt als Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten werden bei der Steuererklärung meist als Sonderausgaben abgezogen. Anerkannt werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung. Dazu  müsst ihr in den Steuerunterlagen eine Rechnung, sowie einen Zahlungsbeleg (Überweisung, nicht bar) vorweisen können. Außerdem muss das Kind zum Haushalt gehören und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme bilden Kinder mit einer Behinderung.

Typische Kinderbetreuungskosten die ihr in der jährlichen Steuererklärung angeben und absetzen könnt sind:

  • Gebühren für Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kindergärten
  • Tagesmutter, Babysitter, Hausaufgabenbetreuung, Kernzeitbetreuung, Internatsgebühren
  • Sachleistungen für betreuende Personen (Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Unterbringung und Verpflegung etc.)

Kann ich die Kosten für ein Au-Pair absetzen?

Ihr habt ein Au-Pair, das sich um eure Kinder kümmert? Auch diese Kosten könnt ihr steuerlich geltend machen. Aus Vereinfachungsgründen geht man davon aus, dass die Hälfte der Kosten auf Hausarbeiten, die andere Hälfte auf die Kinderbetreuung entfallen. Das heißt ihr könnt die Hälfte der Kosten für euer Au-Pair in der Steuererklärung berücksichtigen.

Kann ich Nachhilfestunden für mein Kind absetzen?

Hier ist der Gesetzgeber streng: Weder einen Computerkurs, noch die Nachhilfe in Mathe, Sportstunden oder ein Bastelkurs werden vom Finanzamt akzeptiert. Für die Steuerbehörden zählen solche Ausgaben nicht zu den Kinderbetreuungskosten.

Wie hoch ist der Betrag, den ich für Kinderbetreuung absetzen kann?

Maximal kann man einen Betrag von 4.000 EUR pro Kind und Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber akzeptiert in der Regel zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als absetzbaren Betrag.

Wenn beide Eltern mit dem Kind zusammen leben, aber nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann jeder Elternteil seine Aufwendungen bis zum hälftigen Höchstbetrag (2.000 EUR) abziehen. Eine andere Aufteilung des Höchstbetrags ist nur auf gemeinsamen Antrag der Eltern möglich.

Ein Drittel der Kinderbetreuungskosten ist generell nicht abziehbar, weil das Finanzamt bei allen Kosten eine „private Mitveranlassung“ unterstellt. Für dieses privat veranlasste Drittel und für Kinderbetreuungskosten, die den Höchstbetrag bei den Sonderausgaben (4.000 EUR) übersteigen, kann auch keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Welche Kosten, die die Kinderbetreuung betreffen, kann ich noch von der Steuer absetzen?

Die Kleinen werden von der schon erwachsenen Nichte oder einem anderen Angehörigen betreut? Auch das kann man absetzen, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt. In diesem sollten sämtliche wichtigen Punkte vermerkt sein, also: Betreuungszeit und Ort, Umfang der Leistung, Lohnhöhe.

Auch ein Minijob-Verhältnis ist denkbar oder ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Allerdings müsst ihr dann auch alle Pflichten eines Arbeitgebers erfüllen, also Urlaub gewähren, Krankschreibungen akzeptieren usw.

Die Großeltern passen auf die Kleinen auf – natürlich ohne Bezahlung – ihr wollt ihnen aber die Fahrtkosten erstatten? Wenn sie euch darüber eine ordentliche Rechnung ausstellen und ihr den Betrag mit einer Überweisung begleicht, dann akzeptiert das Finanzamt das als absetzbare Kosten.

Hier bekommt ihr Hilfe bei der Einkommensteuererklärung

Wer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, also im Angestelltenverhältnis arbeitet, braucht meist keine Hilfe bei der Steuererklärung. Allerdings kann ein Programm zur Steuererklärung eine Menge Zeit und Nerven sparen.

Lohnsteuerhilfevereine gibt es einige. Sie bieten eine Mitgliedschaft an (meist verlangen sie einen gestaffelten Jahresbeitrag) und helfen dann bei der Steuererklärung. Außerdem prüfen sie den Steuerbescheid und helfen beim Widerspruch, sollte der nicht korrekt sein. Zudem bieten die Vereine oft spezielle Beratungen zum Thema Elterngeld an und helfen auch bei der Antragstellung. Allerdings beraten die Lohnsteuerhilfevereine nicht zu den Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen.

Sich einen Steuerberater zu nehmen ist zwar im ersten Moment mit Mehrkosten verbunden, doch das kann sich lohnen. Vor allem für Selbständige oder Leute, die zusätzliche Einkünfte aus Vermietungen oder Erträge aus einem Kapitalvermögen erzielen, ist der Gang zum Steuerberater unverzichtbar. Dieser kennt alle Gesetze, alle Gesetzesänderungen und bietet in vielen Detailfragen professionelle Unterstützung.

 

Bild: Gettyimages

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